Verbände

In einem engen thematischen Netzwerk immer die besten Lösungen bereitstellen zu können, engagiert sich die Online Software AG in verschiedenen nationalen und internationalen Verbänden.

Ziel ist es immer, übergreifend ein Optimum an Lösungen für den Kunden zu erreichen. Hierzu ist es notwendig, firmenübergreifend (auch wettbewerbsübergreifend) Standards zu defnieren und nationale und internationale Lobbyarbeit zu leisten.

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EHI

Das EHI Retail Institute ist ein Forschungs- und Bildungsinstitut für den Handel und seine Partner. Es wird getragen durch Handels-unternehmen sowie deren Verbände. Das EHI wird gefördert durch Hersteller von Konsum- und Investitionsgütern. Das EHI-Netzwerk umfasst europaweit rund 500 Mitglieder.

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MLF

Als Zusammenschluss fortschrittlicher, inhabergeführter Lebensmittelfilialbetriebe ist der MLF Mittelständische Lebensmittel-Filialbetriebe e. V. Köln seit fast 50 Jahren das Forum für den betriebswirtschaftlichen Erfahrungsaustausch zwischen erfolgsorientierten mittelständischen Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels.

POPAI

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Der Verband POPAI „Point of Purchase Advertising International“
setzt sich seit seiner Gründung 1936 in den USA für die POP Interessen
von Industrie, Handel, POP Produzenten und –Dienstleistern ein.

Auf internationaler Ebene ermöglicht POPAI den interdisziplinären Informations-
und Erfahrungsaustausch für seine weltweit mehr als 2000 Mitgliedern, davon
1000 in Europa.

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VMI

Zweck der Visual Merchandising Initiative, Köln, ist die Förderung der Verkaufskultur und der damit verbundenen Wertschätzung des Verbrauchers mit der Zielsetzung einer verbesserten Wertschöpfung über die gesamte Handelskette.

Basis ist die Erarbeitung von standardisierten Verfahren, Technologien und deren Schnittstellen zur Optimierung der Darstellung des Leistungsangebots im stationären Handel und Dienstleistungsgewerbe in Europa. Der Verein hat die Aufgabe, die Zusammenarbeit der Mitglieder zu fördern, sowie die Interessen gegenüber der Öffentlichkeit, öffentlichen Instituten und sonstigen Dritten auch im Namen des Vereins wahrzunehmen.